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   OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00   

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https://dejure.org/2000,11988
OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00 (https://dejure.org/2000,11988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.11.2000 - 3 W 226/00 (https://dejure.org/2000,11988)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. November 2000 - 3 W 226/00 (https://dejure.org/2000,11988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers, Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2; BVormVG § 1 Abs. 1
    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze - Überschreitung bei Schwierigkeit des Betreuungsgeschäfts

Papierfundstellen

  • BtPrax 2001, 78
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00
    : Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (BtPrax 2001, 30) hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (BtPrax 1999, 241) nicht mehr fest.

    Auf Vorlage des Bayerischen Obersten Landgerichts hat aber der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. August 2000 (BtPrax 2001, 30) entschieden, dass die Stundensätze des § 1 BVormVG nur verbindlich sind, wenn der Betreute mittellos ist.

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00
    : Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (BtPrax 2001, 30) hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (BtPrax 1999, 241) nicht mehr fest.

    Die Festsetzung der Betreuervergütung durch die Vorinstanzen steht zwar im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 22. September1999 - 3 W 140/99 -, veröffentlicht in FamRZ 2000, 180).

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Das OLG Zweibrücken hat daraufhin an seiner abweichenden Auffassung nicht mehr festgehalten (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

    Das Gericht verkennt nicht, dass sich inzwischen mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen haben (vgl. etwa BayObLG BtPrax 2001, 77; BayObLG FamRZ 2001, 378; BayObLG Rpfleger 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; Thür.

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 145, 104; BVerfGE 101, 331, 357 ff.; dem folgend Senat, BtPrax 2001, 78; BayObLG aaO und BtPrax 2001, 164) entschieden, dass die in § 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60,-- DM (jetzt 18, 23 und 31 Euro) eine wesentliche Orientierungshilfe für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines bemittelten Betroffenen sind.
  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

    Der Senat (BtPrax 2002, 164) hat sich dem wie die überwiegende Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 711; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; OLG Schleswig MDR 2001, 994) angeschlossen.
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